Weiterbildung

Weiterbildungspflicht: 20 Stunden in drei Jahren

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter wurde am 17. Oktober 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Regelung sieht eine Weiterbildungspflicht im Umfang von 20 Stunden in drei Jahren sowie den verpflichtenden Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vor. Die Vorschriften für Makler und Wohnimmobilienverwalter wurden durch eine Önderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) spezifiziert, die der Deutsche Bundesrat am 27. April 2018 beschloss.